Wohin führt das neue Autonomiegesetz der TU?


Das Hochschulautonomiegesetz der TU Darmstadt besteht seit dem 1.Januar 2005. Es gibt der Universität neue Rechte und Pflichten gegenüber Studenten und Angestellten der TU. Am 31.Dezember 2009 läuft das Gesetz aus. Aus diesem Grund entscheidet der hessische Landtag im Herbst über die Fortführung des Autonomiegesetzes.

Das Präsidium der TU Darmstadt und der Hochschulrat haben gemeinsam eine Position zur Weiterentwicklung des Gesetzes bezogen. Auf einer Informationveranstaltung des Präsidiums werden die Ergebnisse allen Interessierten vorgestellt. Diese findet statt am:

15.September 2009 von 10:30-12:00 im Audimax (S1|01).

Die LHG Darmstadt lädt dazu ein, diese Gelegenheit zu nutzen um sich adäquat über die Vorgänge zu informieren.

Fakten statt Hörensagen! LHG Darmstadt



Eingestellt von: hrechert am 9:50:24 3.09.2009

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